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Argumentarium gegen das «Vorkaufsrecht» – Abstimmung vom 30. November 2025

Liebe Leserinnen, liebe Leser

Am 30. November stimmen wir im Kanton Zürich über die kantonale Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» ab. Die Initiative verlangt, dass Gemeinden ein gesetzliches Vorkaufsrecht an Grundstücken erhalten. Damit könnten sie bestehende Liegenschaften in Wohnzonen zu den Bedingungen kaufen, die private Parteien untereinander vereinbart haben. In der Praxis würde das zu erheblichen Verzögerungen bei Grundstückverkäufen führen. Was auf den ersten Blick nach sozialer Wohltat klingt, ist bei genauerem Hinsehen eine Initiative mit fragwürdiger Wirkung. Diese Initiative ist ungerecht, wirkungslos und teuer und sie greift in Eigentumsrechte ein.

  • Das Vorkaufsrecht beschneidet die Vertragsfreiheit und schwächt das Vertrauen
  • Verkäufer verlieren die Wahlfreiheit – das schafft Rechtsunsicherheit
  • Gemeinden müssen Liegenschaften zum Marktpreis kaufen – ohne Garantie auf bezahlbaren Wohnraum
  • Millionen werden gebunden, ohne dass auch nur eine neue Wohnung entsteht
  • Transaktionen werden verzögert oder ganz verhindert

Ja, der Wohnraum ist knapp – aber diese Initiative löst das Problem nicht. Sie verschiebt Besitz, statt neue Wohnungen zu schaffen. Was wir brauchen, sind weniger Einsprachen, schnellere Bewilligungsverfahren und innovative Ansätze. Wer Wohnraum fördern will, muss das Angebot
stärken, nicht den Markt kontrollieren.

Der Regierungsrat und Kantonsrat lehnen die Initiative ab. Sie schlagen stattdessen einen Gegenvorschlag vor. Die Darlehen zur Wohnbauförderung sollen auf CHF 360 Mio. verdoppelt werden. Der Gegenvorschlag zeigt wie es besser geht.

Darum: Nein zur Vorkaufsrecht-Initiative. Ja zum Gegenvorschlag.

Marcel Balmer
Gemeindepräsident Unterengstringen

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